.st0{fill:#FFFFFF;}

Behördenkosten – B-Führerschein 

 8. Mai 2024

By  Gerhard Nigischer

Gebühren für den B-Führerschein

Die Führerscheinbehörde hebt für Ihre Leistungen beim Erwerb der Lenkberechtigung Gebühren ein. Diese Gebühren (= Behördenkosten) werden in der Regel nach bestandener Fahrprüfung mit dem Kostenblatt dem Fahrschüler vorgeschrieben. Diese Gebühren sind  unabhängig von der Fahrschule. Die Gebühren können deshalb auch nicht an die Fahrschule gezahlt werden sondern nur direkt an die Behörde.
Die Höhe der Gebühren ist gesetzlich geregelt. Hier geben wir einen Überblick darüber, wie sich diese Gebühren zusammensetzen und wie hoch sie sind.

Damit die Gebühren-Übersicht nicht zu kompliziert wird, sind hier die Behörden-Gebühren angegeben, die beim Erwerb einer Lenkberechtigung der Führerscheinklasse "B" fällig werden (können).

Bei anderen Führerscheinklassen kann die Gebührenaufstellung die gleiche sein (zum Beispiel Führerscheinklasse A oder BE) oder von dieser Aufstellung abweichen (Führerscheinklassen C, D).

Achtung: 1. Juli 2025

Mit 1. Juli 2025 werden viele Gebühren in Österreich angehoben. Auch der Führerschein ist davon betroffen. 
Die Führerscheingebühr bei Erstausstellung erhöht sich von € 60,50 auf € 90,00.
Die Führerscheingebühr bei Ausdehnung oder Duplikaten steigt von € 49,50 auf € 73,00.

Fall 1 - Führerschein B

Das ist der häufigste Fall. Ein Fahrschüler besitzt noch keine Lenkberechtigung und macht jetzt seinen ersten Führerschein.

In diesem Fall werden 2 Module Theorieprüfung (Grundwissen und B), ein Antritt Praxisprüfung und die Führerscheingebühr fällig.
Das Kostenblatt wird so ausgeben:

Theorieprüfung

€ 11,00

Praxis-Prüfung

€ 60,00

Führerscheingebühr

€ 60,50

Summe

€ 131,50

Bei nicht bestandenen Prüfungsteilen erhöhen sich die Behördenkosten. Pro neuerlichem Antritt werden € 5,50 pro Theorieprüfungsmodul und € 60,00 pro Praxis-Prüfung hinzugerechnet.


Fall 2 - Führerschein B mit Übungsfahrten

In diesem Fall werden 2 Module Theorieprüfung (Grundwissen und B), ein Antritt Praxisprüfung und die Führerscheingebühr fällig. Außerdem kommen jetzt auch noch Gebühren für die Übungsfahrt dazu.
Das Kostenblatt wird so ausgeben:

Übungsfahrt

€ 41,60

Theorieprüfung

€ 11,00

Praxis-Prüfung

€ 60,00

Führerscheingebühr

€ 60,50

Summe

€ 173,10

Auch hier werden bei nicht bestandenen Prüfungsteilen Wiederholungsgebühren wie in Fall 1 verrechnet.


Fall 3 - Führerschein L 17 mit Ausbildungsfahrten

Dieser Fall ist sehr ähnlich Fall 2. Hier werden aber andere Gebühren für die Ausbildungsfahrten als für die Übungsfahrten verrechnet.

Ausbildungsfahrt

€ 35,10

Theorieprüfung

€ 11,00

Praxis-Prüfung

€ 60,00

Führerscheingebühr

€ 60,50

Summe

€ 166,60

Auch hier werden bei nicht bestandenen Prüfungsteilen Wiederholungsgebühren wie in Fall 1 verrechnet.


Fall 4 - Mopedführerschein "AM" vorhanden

In diesem Fall besitzen Sie bereits einen Führerschein. Die Führerscheingebühr verringert sich deshalb von € 60,50 auf € 49,50.

Theorieprüfung

€ 11,00

Praxis-Prüfung

€ 60,00

Führerscheingebühr

€ 49,50

Summe

€ 120,50

Auch hier werden bei nicht bestandenen Prüfungsteilen Wiederholungsgebühren wie in Fall 1 verrechnet.


Fall 5 - Führerschein "A" oder "F" vorhanden

In diesem Fall entfällt das Theorieprüfungs-Modul "Grundwissen". Außerdem wird die verringerte Führerscheingebühr fällig.

Theorieprüfung

€ 5,50

Praxis-Prüfung

€ 60,00

Führerscheingebühr

€ 49,50

Summe

€ 115,00

Auch hier werden bei nicht bestandenen Prüfungsteilen Wiederholungsgebühren wie in Fall 1 verrechnet.


Rechtsgrundlagen

Die Höhe der Gebühren wird in einer Reihe von verschiedenen Vorschriften geregelt. Den Überblick darüber zu behalten ist nicht einfach. Für die interessierten Leser hier eine Übersicht.

Gebührengesetz 1957

Im §14 Tarifpost 16 sind die Gebühren für die Führerscheinausstellung aufgelistet.

Führerscheingesetz-Prüfungsverordnung (FSG-PV)

Im §15 sind die Prüfungsgebühren für die theoretische und die praktische Fahrprüfung angegeben.

Führerscheingesetz-Erlass (FSG-DV)

Im §19 sind die Gebühren für die Bewilligung von Übungsfahrten und Ausbildungsfahrten erklärt.

Links zum Rechtsinformationssystem des Bundes (ris.bka.gv.at)

Wir bemühen uns, die Informationen sorgfältig zu erstellen. Trotzdem können die Gebühren die Ihnen verrechnet werden von den Angaben hier abweichen. Aus unterschiedlichen Gründen können im Einzelfall zusätzliche Gebühren verrechnet werden, die hier nicht aufgelistet sind. Und wir können auch Fehler (Schreib- oder Rechenfehler) nicht hundertprozentig ausschließen.

zuletzt aktualisiert:
28. Juni 2025 - Gerhard Nigischer

Verwandte Beiträge:

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}
>
Success message!
Warning message!
Error message!