Anhänger

Für Beruf und Freizeit

Wohnwagen, Pferd, Boot, Minibagger; die klassischen Einsatzgebiete für Anhängerbetrieb.

Wenn der B-Führerschein nicht mehr reicht (Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte bis 3.500 kg), geht's mit Code 96 oder BE-Führerschein weiter.

Führerscheinklassen

Wenn Sie schwere Anhänger (O2) ziehen wollen, und die Kombination nicht mehr alleine mit dem B-Führerschein zu fahren ist, brauchen Sie den Zusatz "Code 96" oder die Führerscheinklasse "BE".

Code 96

Führerscheinklasse

O2-Anhänger (schwere Anhänger) wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte (Zugfahrzeug + Anhänger) nicht über 4.250 kg ist.

Ausbildung

3 Stunden Theoriekurs
4 Fahrstunden
keine Prüfung

Voraussetzungen

Führerschein B


BE

Führerscheinklasse

O2-Anhänger (schwere Anhänger) bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg (Summe maximal 7.000 kg).

Ausbildung

3 Stunden Theoriekurs
4 Fahrstunden
Theorie- und Fahrprüfung

Voraussetzungen

Führerschein B

Ärztliches Gutachten


Ausbildungspakete

Code 96

ausbildung

Ziehen von schweren Anhängern - Stufe III.

Keine Prüfungen

Mindestalter

17,5 Jahre bei der Anmeldung

18 Jahre bei der Fahrprüfung

Erfordert Führerschein B

Kurs

dreistündiger Theoriekurs BE / Code 96

Fahrstunden

4 Fahrstunden

Prüfungen

keine Prüfungen

Ausbildungskosten

€ 399,-

(ohne Behördenkosten ca. € 50,-)


BE

ausbildung

Ziehen von schweren Anhängern - Stufe IV. 

Theorie- und Fahrprüfung

Mindestalter

17,5 Jahre bei der Anmeldung

18 Jahre bei der Fahrprüfung

Erfordert Führerschein B

Kurs

dreistündiger Theoriekurs BE / Code 96

Fahrstunden

4 Fahrstunden

Prüfungen

1 Theorie-Vorprüfung

1 Theorie-Computerprüfung (BE)

1 Fahrprüfung

Ausbildungskosten

€ 694,-

(ohne Behördenkosten und Lernunterlagen ca. € 150,-)


Ziehen von Anhängern - 4 Stufen

Beim Ziehen von Anhängern mit dem B-Führerschein gibt es 4 verschiedene Berechtigungs-Stufen.

Stufe I:

O1-Anhänger (leichte Anhänger) bis 750 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht.

-> B-Führerschein

Stufe II:

O2-Anhänger (schwere Anhänger über 750 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht) wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte (Zugfahrzeug + Anhänger) nicht über 3.500 kg ist.

-> B-Führerschein

Stufe III:

O2-Anhänger (schwere Anhänger) wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte (Zugfahrzeug + Anhänger) nicht über 4.250 kg ist.

-> Code 96

Stufe IV:

O2-Anhänger (schwere Anhänger) bis maximal 3500 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht.

-> BE-Führerschein

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