Anhänger
Für Beruf und Freizeit
Wohnwagen, Pferd, Boot, Minibagger; die klassischen Einsatzgebiete für Anhängerbetrieb.
Wenn der B-Führerschein nicht mehr reicht (Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte bis 3.500 kg), geht's mit Code 96 oder BE-Führerschein weiter.
Führerscheinklassen
Wenn Sie schwere Anhänger (O2) ziehen wollen, und die Kombination nicht mehr alleine mit dem B-Führerschein zu fahren ist, brauchen Sie den Zusatz "Code 96" oder die Führerscheinklasse "BE".
Code 96

Führerscheinklasse
O2-Anhänger (schwere Anhänger) wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte (Zugfahrzeug + Anhänger) nicht über 4.250 kg ist.
Ausbildung
3 Stunden Theoriekurs
4 Fahrstunden
keine Prüfung
Voraussetzungen
Führerschein B
BE

Führerscheinklasse
O2-Anhänger (schwere Anhänger) bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg (Summe maximal 7.000 kg).
Ausbildung
3 Stunden Theoriekurs
4 Fahrstunden
Theorie- und Fahrprüfung
Voraussetzungen
Führerschein B
Ärztliches Gutachten
Ausbildungspakete

Code 96
ausbildung
Ziehen von schweren Anhängern - Stufe III.
Keine Prüfungen
Mindestalter
17,5 Jahre bei der Anmeldung
18 Jahre bei der Fahrprüfung
Erfordert Führerschein B
Kurs
dreistündiger Theoriekurs BE / Code 96
Fahrstunden
4 Fahrstunden
Prüfungen
keine Prüfungen
Ausbildungskosten
€ 399,-
(ohne Behördenkosten ca. € 50,-)



BE
ausbildung
Ziehen von schweren Anhängern - Stufe IV.
Theorie- und Fahrprüfung
Mindestalter
17,5 Jahre bei der Anmeldung
18 Jahre bei der Fahrprüfung
Erfordert Führerschein B
Kurs
dreistündiger Theoriekurs BE / Code 96
Fahrstunden
4 Fahrstunden
Prüfungen
1 Theorie-Vorprüfung
1 Theorie-Computerprüfung (BE)
1 Fahrprüfung
Ausbildungskosten
€ 694,-
(ohne Behördenkosten und Lernunterlagen ca. € 150,-)
Ziehen von Anhängern - 4 Stufen
Beim Ziehen von Anhängern mit dem B-Führerschein gibt es 4 verschiedene Berechtigungs-Stufen.


Stufe I:
O1-Anhänger (leichte Anhänger) bis 750 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht.
-> B-Führerschein


Stufe II:
O2-Anhänger (schwere Anhänger über 750 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht) wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte (Zugfahrzeug + Anhänger) nicht über 3.500 kg ist.
-> B-Führerschein


Stufe III:
O2-Anhänger (schwere Anhänger) wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte (Zugfahrzeug + Anhänger) nicht über 4.250 kg ist.
-> Code 96


Stufe IV:
O2-Anhänger (schwere Anhänger) bis maximal 3500 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht.
-> BE-Führerschein