Motorrad

Fahrspaß mit Garantie

Motorradfahren – Das Tor zur fahrerischen Freiheit.
Alles was beim Autofahren nerven kann; beim Motorradfahren hat sich das erledigt. 

Der Spaß beginnt schon am Weg durch die Stadt und steigert sich immer mehr, je schöner die Kurvenstrecken werden.

Ausbildungspakete

A-EXPRESS

Kurzbeschreibung

Der Schnell-Führerschein für B-Schein-Besitzer.

Voraussetzung

Besitz des B-Führerscheins

Paketumfang

1 x Motorrad-Kurs (6 Stunden)
1 x Online-Lernsystem
14 Fahrstunden zur Normaltarifzeit
1 PC-Vorprüfung (A)
1 PC-Prüfung (A)
1 Fahrprüfung

Kosten

€ 1.699,-

Zusatz - 39 plus

Kurzbeschreibung

Ergänzung zum A-EXPRESS-Paket für Fahrschüler ab 39 Jahren.

Voraussetzung

A-EXPRESS-Paket gebucht

Paketumfang

2 Motorradfahrstunden zur Nomaltarifzeit

Kosten

€ 150,-

A1>A2 / A2>A

Kurzbeschreibung

Aufstockung von A1 auf A2 oder A2 auf A

Voraussetzung

2 Jahre Besitz der kleinen Motorradklasse, abgeschlossene Mehrphasenausbildung

Paketumfang

7 Fahrstunden auf einem Motorrad der großen Klasse

Kosten

€ 564,-

Stufenführerschein

Der Stufenführerschein regelt abhängig vom Alter, welche Motorräder gefahren werden dürfen. Auf die Ausbildung hat das nur die Auswirkung, dass die Fahrstunden jeweils auf einem Motorrad der entsprechenden Stufe gefahren werden.

A1

Führerscheinklasse

Motorräder mit max. 125 cm3 Hubraum, 11 kW / 15 PS Leistung, 0,1 kW/kg Leistungsgewicht

Mindestalter

16 Jahre

Schulmotorrad

Honda CB 125


A2

Führerscheinklasse

Motorräder mit max. 35 kW / 47 PS Leistung, 0,2 kW/kg Leistungsgewicht

Mindestalter

18 Jahre (oder nach 2 Jahren A1-Besitz)

SCHULMOTORRAD

Suzuki SV 650, gedrosselt auf 35 kW


A

Führerscheinklasse

alle Motorräder

Mindestalter

24 Jahre oder nach 2 Jahren A2-Besitz

SCHULMOTORRAD

Suzuki SV 650, ungedrosselt mit 56 kW


Faq

Ich bin noch nie mit einem Moped oder Motorrad gefahren. Kann ich trotzdem den A-Führerschein machen?

Ja. Wir bauen unsere Fahrstunden so auf, dass der Schwierigkeitsgrad am Anfang sehr niedrig ist und dann steigt. Wir haben auch Fahrschüler, die noch nicht Radfahren können (zugegeben selten). Natürlich wird in der Regel die benötigte Fahrstundenzahl höher sein.

Gibt es eine vorgeschriebene Mindest-Körpergröße?

Ja, nämlich 155 cm. 

In der Praxis kommt es aber nicht nur auf die absolute Größe an, sondern auch z.B. auf das Verhältnis Beinlänge zu Oberkörperlänge, das Körpergewicht und die allgemeine Beweglichkeit.

Im Zweifel empfehlen wir Ihnen vor Anmeldung zur Ausbildung eine Sitzprobe auf unseren Schulmotorrädern zu vereinbaren.

Welche Ausrüstung brauche ich?

Außer einem Sturzhelm und Motorradhandschuhen brauchen Sie keine spezielle Motorradbekleidung. Allerdings muss Bekleidung und Schuhwerk einen akzeptablen Schutz gegen Verletzungen bei Stürzen, gewährleisten. Dazu erhalten Sie von uns ein Merkblatt zu den Bekleidungsregeln, dass Teil des Ausbildungsvertrags ist.

Lesen Sie dazu unseren Blog-Artikel "Bekleidung bei Motorradfahrstunden".

Wieso brauchen Fahrschüler ab 39 Jahren mehr Fahrstunden?

Berechtigte Frage. Diese Gruppe kauft sich oft besonders starke Motorräder, was sich in der Unfallstatistik abgezeichnet hat. Deshalb hat das Verkehrsministerium die Regelung eingeführt, dass Fahrschüler die zum Zeitpunkt des Führerscheinantrags 39 Jahre oder älter sind, mindestens 16 Fahrstunden brauchen.

Komme ich mit den vorgeschriebenen 14 bzw. 16 Fahrstunden aus?

Das ist nicht sicher. Die Zahl der notwendigen Fahrstunden hängt von Ihrem Geschick, Ihrer Mitarbeit und Ihren Vorkenntnissen ab. 

Weil diese Frage so interessant ist, lesen Sie dazu unsern Blog-Artikel "Zahl der Motorradfahrstunden".

Was versteht ihr unter "Sicherheits-Freigaben"?

Sicherheit in der Fahrausbildung ist das oberste Prinzip. Deshalb muss der Fahrlehrer beurteilen, ob das Fahren auf der Straße oder das Antreten zur Fahrprüfung möglich ist. Dazu gibt es die Sicherheitsfreigabe "Straße" und die Sicherheitsfreigabe "Fahrprüfung".

Solange Ihr Fahrlehrer diese Sicherheitsfreigaben nicht geben kann, müssen Sie weitere Fahrstunden absolvieren. Diese Sicherheitsfreigaben sind Teil des Ausbildungsvertrags.

Auch dazu haben wir einen Blog-Artikel geschrieben: "Sicherheits-Freigaben in der Motorradausbildung"

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