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Begutachtungsplakette – das Pickerl 

 17. März 2025

By  Gerhard Nigischer

§57a - Begutachtungsplakette 

Jedes Kraftfahrzeug braucht eine: Eine Begutachtungsplakette nach §57a KFG. Niemand muss den Gesetzestext oder auch nur den Paragraphen kennen. Aber der Paragraph 57a hat es in den alltäglichen Sprachgebrauch geschafft. "Die 57a-Plakette" oder "das §57a-Pickerl" oder noch kürzer "das Pickerl". All diese Begriffe werden verwendet und meinen genau das gleiche.

Zweck der Begutachtungsplakette

Plakette nach §57 a KFG

Bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges (auch Motorrades oder Anhänger), wird von der Zulassungsstelle ein Zulassungsschein, Kennzeichen und eine Begutachtungsplakette nach §57a KFG ausgestellt.

Mit der Begutachtungsplakette soll sichergestellt und einfach kontrollierbar dafür gesorgt werden, dass das Fahrzeug regelmäßig von einer ermächtigten Werkstätte auf Verkehrs- und Betriebssicherheit kontrolliert wird.


"Wiederkehrenden Begutachtung" - was wird überprüft?

Wichtige Bereiche die überprüft werden sind:

  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Sicht
  • Beleuchtung, Elektrik
  • Achsen, Räder, Reifen, Aufhängung
  • Fahrgestell / Karosserie
  • Ausstattung (Sicherheitsgurte, Warndreieck, Verbandszeug, ...)
  • Potentielle Umweltbelästigung (Lärm, Abgase, Flüssigkeitsverlust)
  • Aufschriften, Kennzeichen
  • Sicherheit der Personenbeförderung

Für den ordnungsgemäßen Zustand ist der Zulassungsbesitzer verantwortlich. In regelmäßigen Intervallen wird der Zustand "extern" (von ermächtigten Werkstätten) überprüft.


Wo kann die Pickerl-Überprüfung gemacht werden?

Berechtigte Prüfstelle für §57a-Begutachtung

Fast jede Fachwerkstätte darf die Pickerl-Überprüfung durchführen. Im Rahmen des Jahresservice, kann die Pickerl-Überprüfung gleich mit erledigt werden.
Werkstätten die die Überprüfung durchführen dürfen, sind von außen gut an der Kennzeichnung zu erkennen.

Was ist für den Zulassungsbesitzer wichtig?

§57a-Plakette mit Kennzeichen und nächstem Begutachtungstermin
Teil des Zulassungsscheins. Hervorgehoben ist das Kennzeichen und das Datum der Erstzulassung

Ist die richtige Plakette angebracht?

Wenn ein Fahrzeug erstmals zum Verkehr zugelassen wird, ist die erste Überprüfung nach 3 Jahren notwendig. Die nächste Überprüfung dann nach 2 Jahren und ab dann jedes Jahr (3 Jahre, 2 Jahre, 1 Jahr).

Bei Gebrauchtfahrzeugen gilt immer das Datum der ersten Zulassung. Es kann also sein, dass ich ein Gebrauchtfahrzeug schon früher als nach 3 Jahren und in einem anderen Monat als dem Anmeldedatum überprüfen muss.


Termin für die § 57a-Begutachtung

Die Termine für die "Pickerl-Überprüfung" müssen eingehalten werden.
Ein mehr als 4 Monate abgelaufenes Pickerl kann zu einer Bestrafung führen. Übrigens auch dann, wenn das Fahrzeug abgestellt war. Sobald sich das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr befindet, muss das Pickerl gültig sein.
Hier muss die Begutachtung zwischen dem 1. April 2027 und dem 30. September 2027 erfolgen.


Bei Fahrten im Ausland kann es sein, dass die 4 Monate-Frist nicht anerkannt wird. Dann muss die Pickerl-Überprüfung spätestens im gelochten Monat erfolgen.
Zum Beispiel gibt es in Ungarn immer wieder Probleme (Strafen) wenn das gelochte Monat bereits verstrichen ist.
Hier sollte die Begutachtung also spätestens am 31. Mai 2027 erledigt sein.


Was mache ich nach der Überprüfung?

Wenn eine Begutachtungsplakette (Pickerl) angebracht wird - egal ob bei der Neuzulassung des Fahrzeuges oder bei der Pickerl-Überprüfung - sollte kontrolliert werden ob das Kennzeichen übereinstimmt und die Lochung für die nächste Pickerl-Überprüfung korrekt ist.
Die Eintragung unter dem Kennzeichen ist eine eindeutige Nummer dieser Plakette. Diese Nummer findet sich auch auf dem Pickerl-Prüfbericht. Für den Zulassungsbesitzer ist diese Eintragung unwichtig).

Auf dem Pickerl-Prüfbericht (Gutachten gemäß § 57a KFG) stehen die Fahrzeugdaten, Ort, Datum und durchführende Stelle und ob das Fahrzeug den Vorschriften entspricht oder nicht. Diesen Prüfbericht lege ich am besten zu meinen Unterlagen für das Fahrzeug. Während der Fahrt muss dieser Prüfbericht nicht mitgeführt werden.


Was ist für den Fahrzeuglenker wichtig?

Die Vorschriften richten sich grundsätzlich an den Zulassungsbesitzer. Allerdings darf ein Fahrzeug erst in Betrieb genommen werden, wenn sich der Fahrzeuglenker davon überzeugt hat, dass sich das Fahrzeug in einem betriebssicheren und vorschriftsmäßigen Zustand befindet.
Insofern kann der Lenker, auch wenn er nicht der Zulassungsbesitzer ist, kontrollieren, ob das Pickerl noch im Gültigkeitsbereich ist.


Was ist für Fahrschüler wichtig?

Immer wieder entwickelt sich bei einigen Themenbereichen eine Eigendynamik, die dazu führt, dass Fragestellungen unnötig umfangreich werden. Das ist auch beim Thema "§ 57a-Plakette" der Fall. 

Prüfprotokoll für die Klasse B. Teil A - Thema "Sonstiges" hervorgehoben.

Bei der praktischen Prüfung wird im Teil A (Überprüfungen am Fahrzeug) im Punkt "Sonstiges" nach der § 57a-Plakette gefragt:

  • § 57a KFG Plakette, Lochung, Toleranz
Fahrschulauto mit Kennzeichen und Begutachtungsplakette § 57a

Die Fragen des Fahrprüfers könnte so lauten:

Q: Zeigen Sie mir die Begutachtungsplakette an diesem Auto und sagen Sie mir, ob sie gültig ist?
A: Hier in der rechten oberen Ecke der Windschutzscheibe ist die Begutachtungsplakette. Ganz oben ist das Kennzeichen des Autos eingestanzt. Das Auto muss im Mai 2027 in einer ermächtigten Werkstätte überprüft werden.

Q: Müssen Sie unbedingt im Mai zur Überprüfung oder haben Sie einen Toleranzspielraum?
A: Ich kann bereits 1 Monat früher, also ab 1. April in die Werkstätte zur Überprüfung. Und ich kann maximal 4 Monate überziehen, also spätestens mit 30. September 2027 muss eine neue Plakette vorhanden sein. Allerdings wird die 4 Monate-Frist im Ausland teilweise nicht anerkannt.

Q: Wie lange haben Sie also insgesamt Zeit für die Pickerl-Überprüfung?
A: 6 Monate. April, Mai, Juni, Juli, August, September.


Schritt für Schritt-Erklärung bei der Fahrprüfung

Anmerkung:
Alle unsere aktuellen Fahrschulautos sind im Mai oder Juni 2024 erstmals zugelassen. Hier ist immer ein Beispiel einer Mai-Zulassung.
Wenn Sie mit einem Fahrschulauto zur Prüfung antreten, dass im Juni 2024 zugelassen wurde, verschieben sich die Monatsangaben um dieses eine Monat.

Plakette nach §57 a KFG mit Kennzeichen

1. Schritt

Ganz oben ist das Kfz-Kennzeichen eingestanzt. Das muss mit den Kennzeichen am Auto und Kennzeichen im Zulassungsschein übereinstimmen.


Plakette nach §57 a KFG mit Aussteller-Code

2. Schritt

Jede Plakette hat eine eindeutige Nummer. Diese Nummer findet sich auch am Pickerl-Prüfbericht.
Für den Zulassungsbesitzer oder Fahrzeuglenker hat diese Nummer keine Bedeutung. Sie kann auch nicht in einer Datenbank nachgeschlagen werden.


Plakette nach §57 a KFG Mai 2025

3. Schritt

Es ist das Jahr(27) und das Monat (5) eingestanzt, in dem die Pickerlüberprüfung vorgeschrieben ist.
Mai 2027.


Plakette nach §57 a KFG 2027 mit Toleranz

4. Schritt

Die Pickerlüberprüfung kann bereits ein Monat früher, also mit 1. April 2027 durchgeführt werden.
Mit dieser Plakette kann bis längstens 30. September 2027 gefahren werden. Dann erlischt die Gültigkeit endgültig.
Bei Fahrten im Ausland sollte die Pickerüberprüfung spätestens bis 31. Mai 2027 erledigt sein. Die 4 Monate-Frist wird oft im Ausland nicht anerkannt.


§57a-Plakette Mai 2029 mit Toleranz

5. Schritt

Egal in welchem Monat die erste Überprüfung durchgeführt wurde, wird die nächste Plakette wieder mit Mai gestanzt. Also 5 / 29. 
(Das Bild dieser Plakette wurde verändert weil es diese Plakette zum Zeitpunkt der Artikelerstellung noch nicht gibt.)


In dieser Ausbildungseinheit ist das Thema wichtig:

  • Theoriekurs "B 3" - Pflichten des Zulassungsbesitzers
  • Praktische Fahrprüfung (Teil A des Prüfprotokolls)

Artikel zuletzt aktualisiert:
17. März 2025 - Gerhard Nigischer

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