Wichtig bei Privatfahrten L17 / §122
Allgemein
- Ausbildungsfahrten- / Übungsfahrtenbescheid muss im Original mitgeführt werden
- keine Fahrten ins Ausland
- genaues Fahrtenprotokoll führen bei L17-Fahrten und Übungsfahrten (dual)
Auto
- Das Auto muss mit L-Tafeln vorne und hinten gekennzeichnet sein
- Zustimmungserklärung des Zulassungsbesitzers, wenn der Zulassungsbesitzer nicht mitfährt
Fahrschüler
- Der Fahrschüler braucht einen amtlichen Lichtbildausweis
- Alkoholverbot (0,1 Promille)
Begleiter
- Der Begleiter braucht seinen Führerschein
- Alkoholverbot (0,1 Promille)
- Der Begleiter ist für die sichere und vorschriftsmäßige Durchführung der Privatfahrten verantwortlich