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Bekleidungsregeln in der Motorradausbildung 

 2. Juli 2024

By  Gerhard Nigischer

Bekleidungsregeln für Motorrad, Code 111 (125er) und Moped

Sicherheit geht in unserer Zweirad-Ausbildung immer vor. Da sollten Fahrschüler, Fahrlehrer und die Fahrschule ein gemeinsames Interesse haben.

Auch wenn die Zahl der Stürze in unserer Motorradausbildung sehr gering ist; Stürze kommen vor und von der Bekleidung wird es wesentlich abhängen, welche Verletzungsfolgen entstehen können.

Die folgende Übersicht zeigt, dass (vom Sturzhelm und den Handschuhen abgesehen) es nicht notwendig ist, gleich eine komplette Motorradausrüstung anzuschaffen. Mit guter Freizeitkleidung ist schon viel erreicht.
Orientieren Sie sich an dieser Übersicht:

Sturzhelm

Motorradsturzhelm mit ECE und Augenschutz, Jethelm, Vollvisierhelm, Motocrosshelm mit Brille

Fahrradhelm, Baustellenhelm, Snowboard- / Skihelm, Braincap ohne ECE, kein Augenschutz


Jacke

Motorradjacke, Jeansjacke, Lederjacke

Stoffjacke, Jogging- / Trainingsjacke, Pullover, T-Shirt, kurze Ärmel


Handschuhe

Motorradhandschuhe, Lederhandschuhe, ganze Hand bedeckend

Stoffhandschuhe, Fäustlinge, Fingerlinge, Ski- / Snowbordhandschuhe, Arbeitshandschuhe


Hose

Motorradhose, Jeanshose ohne Risse oder Schnitte, über die Knöchel reichend

Kurze Hose, Jogging- / Trainingshose, Stoffhose, Nackte Haut zwischen Schuh- und Hosenrand


Schuhe

Motorradstiefel, knöchelhohe Freizeitschuhe, knöchelhohe Turnschuhe mit stabiler Sohle

Sandalen, Flipflops, Halbschuhe mit dünner Sohle, Sneakers die nicht knöchelhoch sind

Achtung:
Ihre Fahrstunden können nicht stattfinden, wenn Sie dieses Ausrüstungsniveau nicht befolgen.
Versäumte Fahrstunden - auch wegen ungenügender Bekleidung - werden nicht rückerstattet.

zuletzt aktualisiert:
4. Mai 2025 - Gerhard Nigischer

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