Die L17-BOX - Autofahren ab 17!
L 17 ist die früheste Möglichkeit, mit dem Autofahren zu beginnen. Die Fahrausbildung ist besonders intensiv; in der Fahrschule und mit privaten Übungsfahrten. Das Ergebnis lässt sich sehen: hohe Durchkommensraten, sichere Führerscheinbesitzer mit geringen Unfallzahlen.
Ausbildungsbeginn
Die Ausbildung kann bereits mit 15 1/2 Jahren beginnen.
Nach dem Besuch des Theoriekurses (32 Stunden) werden 12 Fahrstunden auf einem Fahrschulauto mit einem Fahrlehrer absolviert. Nach der theoretischen Einweisung des Fahrschülers und der Begleitperson, der Bewilligung der Behörde und dem Ablegen der Theorieprüfung (PC-Prüfung) können die privaten Ausbildungsfahrten beginnen. Der Fahrschüler fährt mit seinem Begleiter mindestens 3000 protokolierte km im Privatauto. Das Auto ist mit L17-Tafeln vorne und hinten zu kennzeichnen. Nach 1000 km und 2000 km ist eine begleitende Schulung mit dem Privatauto vom Fahrschüler und Begleiter, in der Fahrschule zu absolvieren.
Nach 3000 km ist vom Fahrschüler eine Abschlussausbildung von 6 Stunden im Fahrschulauto zu tätigen.
Frühestens mit dem 17. Geburtstag kann der Fahrschüler zur Fahrprüfung antreten.
Für die Privatfahrten müssen 1-2 Begleiter genannt werden. Voraussetzungen für die Begleitperson sind:
- Besitz des B-FS seit min. 7 Jahren
- Nachweis von Fahrpraxis innerhalb der letzten 3 Jahre
- keine schweren Verkehrsübertretungen in den letzten 3 Jahren
- Besuch der Begleiterschulung
- Einhaltung der 0,1 Promille Grenze
- Mitführen des Bewilligungsbescheides
Auch für L 17 gilt die Mehrphasenausbildung!
3-9 Monate nach Bestehen der Fahrprüfung muss ein 1tägiges Fahrsicherheitstraining mit einem verkehrspsychologischen Gruppengespräch absolviert werden. Das Ende der 2. Ausbildungsphase stellt die Perfektionsfahrt in der Fahrschule mit anschließender Besprechung (6-12 Monate nach der Fahrprüfung) dar. Mehr »
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