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Behördenablauf für den B-Führerschein

Die Erteilung einer Lenkberechtigung für die Führerscheinklassen B oder L17 (Ausstellung eines Führerscheines) ist durch ein Behördenverfahren geregelt. Um die Ausbildung in möglichst kurzer Zeit abschließen zu können, müssen Sie die notwendigen Schritte der Behördenverfahrens zeitgerecht erledigen.

Wir informieren Sie jeweils rechtzeitig über die nötigen Schritte. Die Erledigung (Beibringung von Dokumenten, ...) müssen Sie übernehmen.

Dokumente
Ärztliche Untersuchung
Führerscheinfoto
Erste Hilfe-Kurs
Führerscheinregister
Anmeldung zu den Prüfungen
Behördenkosten