Bei Ihrer Anmeldung brauchen wir Ihren Meldezettel und einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis.
Folgende Ausweise werden von der Behörde akzeptiert:
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Reisepass
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Personalausweis
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österreichischer Führerschein
einer anderen Führerscheinklasse
Wenn Sie schon einen Führerschein haben, verwenden Sie den Führerschein als Lichtbildausweis.
Folgende Ausweise werden nicht akzeptiert:
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ausländische Führerscheine
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Mopedausweise
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Schülerausweise
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Netzkarten der Wiener Linien
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Asylkarte § 51, § 52
Für eine B-Führerscheinausbildung brauchen Sie ein ärztliches Gutachten. Auch wenn Sie schonen einen anderen Führerschein besitzen sollten, müssen Sie ein neues Gutachten beibringen.
Das Gutachten wird von besonders ermächtigten praktischen Ärzten erstellt. Die Liste der Ärzte kann in unseren Büros eingesehen werden.
Wenn Sie Brillen- oder Kontaktlinstenträger sind, nehmen Sie die Brille oder Ihre Kontaktlinsenausrüstung zur Untersuchung mit.
Die Behörde verlangt ein Foto, das den EU-Passbildkriterien entspricht und nicht älter als 6 Monate ist.
Fotos für Schülerausweise werden nicht akzeptiert.
Wenn Sie noch keinen Führerschein haben, brauchen Sie für Ihre erste Führerscheinausbildung eine Bestätigung, dass Sie einen sechsstündigen Kurs über lebensrettende Erstmaßnahmen besucht haben.
Wenn Sie alle angeführten Dokumente, Gutachten und Bestätigungen beigebracht haben, leiten wir diese Unterlagen an das Verkehrsamt weiter und die Behörde beginnt mit der Überprüfung der Unterlagen und ob irgend ein Grund vorliegt, der gegen eine Erteilung der Lenkberechtigung spricht. (Hinderungsgründe könnten schwerwiegende Vorstrafen sein).
Ist die Überprüfung positiv erledigt, wird Ihr Eintrag im Führerscheinregister "grün gesetzt". Jetzt sind Sie von der Behörde zur Führerscheinprüfung freigegeben.
Das Führerscheinregister ist ein Internetplattform der Führerscheinbehörden. Hier ist für uns als Fahrschule ersichtlich, wann Sie von der Behörde zur Prüfung freigegeben sind. Solange einzelne Kriterien "auf rot gesetzt" sind, ist eine Anmeldung zur Prüfung nicht möglich.
Computerprüfung
Die Anmeldung zur PC-Prüfung ist möglich, wenn:
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das Führerscheinregister "grün" gesetzt ist
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der Theoriekurs vollständig besucht wurde
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eine Vorprüfung absolviert wurde
Fahrprüfung
Die Anmeldung zur Praxis-Prüfung ist möglich, wenn:
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das Führerscheinregister "grün" gesetzt ist
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die PC-Prüfung bestanden wurde
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die gesetzlich vorgeschriebene Mindestausbildung absolviert wurde
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Ihr Fahrlehrer bestätigt, dass eine sichere Ablegung der Fahrprüfung möglich ist
Für die Prüfungsantritte und die Führerscheinausstellung werden von der Führerscheinbehörde Gebühren eingehoben, die nach bestandener Fahrprüfung auf einem Kostenblatt aufgeschlüsselt werden und mit Zahlschein oder Telebanking direkt an die Führerscheinbehörde bezahlt werden müssen. Die Fahrschule hat auf diese Kosten keinen Einfluss.
Kostenübersicht (Angaben ohne Gewähr)
Computerprüfung pro Modul (GW, A, B, BE) |
€ 8,80 |
Fahrprüfung pro Klasse (A, B, BE) und Antritt |
€ 60,- |
Führerscheinausstellung (Erstführerschein) |
€ 60,50 |