Ihre Sicherheit ist uns sehr wichtig. Motorradfahren macht nur Spaß wenn es sicher betrieben wird. Deshalb gilt es einige wichtige Punkte in unserer Ausbildung zu beachten, die auch Teil unserer "Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind".
Körperliche Eignung - Körpergröße
Motorräder haben fast keine Möglichkeiten, an die Körpergröße des Fahrers angepasst zu werden. Sowohl beim Kauf des eigenen Motorrades als auch bei der Auswahl des Fahrschulmotorrades ist es deshalb wichtig sicherzustellen, dass die Sitzhöhe des Motorrades nicht zu hoch ist um sich ausreichend abstützen zu können.
Wir empfehlen deshalb bei einer Körpergröße unter 170 cm, über 200 cm oder wenn Sie aus anderen Gründen unsicher sind (ungewöhnliche Schuhgröße, Körpergewicht), eine Sitzprobe vor der Anmeldung zur Führerscheinausbildung zu vereinbaren.
Schutzbekleidung
In der Fahrausbildung und bei der Fahrprüfung besteht Sturzhelmpflicht. Sie können Ihren eigenen Helm verwenden. Es stehen aber auch Leihhelme zur Verfügung.
Außerdem setzen wir eine den ganzen Körper bedeckende Kleidung, feste Schuhe und Handschuhe voraus. Auch bei hohen Temperaturen sind kurze Hosen und T-Shirts keinesfalls ausreichend. Handschuhe müssen das sichere Bedienen aller Hebel und Schalter ermöglichen (keine Fäustlinge) und die ganze Hand bedecken. Die Schuhe müssen knöchelhoch sein (z.B. hohe Turnschuhe), eine verlässliche Bedienung von Schalthebel und Bremse ermöglichen (keine Stöckelschuhe, Badeschlapfen, Sandalen) und eine feste Sohle haben. (Bekleidung wird von uns nicht verliehen)
Bei unzureichender Kleidung werden weder Fahrstunden noch Fahrprüfungen durchgeführt!
Bekleidungsregeln für Motorrad, Code 111, Moped |
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passende Ausrüstung |
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ungenügende Ausrüstung |
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Motorradsturzhelm mit ECE und Augenschutz,
Jethelm, Vollvisierhelm, Motocrosshelm mit Brille |
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Fahrradhelm,
Baustellenhelm,
Snowboard- / Skihelm,
Braincap ohne ECE,
kein Augenschutz |
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Motorradjacke,
Jeansjacke,
Lederjacke |
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Stoffjacke,
Jogging- / Trainingsjacke,
Pullover,
T-Shirt,
kurze Ärmel |
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Motorradhandschuhe,
Lederhandschuhe,
ganze Hand bedeckend |
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Stoffhandschuhe,
Fäustlinge,
Fingerlinge,
Ski- / Snowbordhandschuhe,
Arbeitshandschuhe |
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Motorradhose,
Jeanshose ohne Risse / Schnitte,
Bedeckte Knöchel |
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Kurze Hose,
Jogging- / Trainingshose,
Stoffhose,
Nackte Haut zwischen Schuh- und Hosenrand |
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Motorradstiefel,
Knöchelhohe Freizeitschuhe,
Turnschuhe mit stabiler Sohle, wenn keine nackte Haut sichtbar |
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Sandalen,
Flipflops,
Halbschuhe mit dünner Sohle,
Sneakers wenn nackte Haut zwischen Schuh- und Hosenrand sichtbar |
Fahrstundenzahl
Die Mindestdauer, die Art der Ausbildungsteile, und die Durchführung der Prüfung ist gesetzlich geregelt. Der tatsächliche Verlauf der Fahrausbildung und die notwendige Fahrstundenzahl, die zum Antreten zur Fahrprüfung nötig ist, ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich. Wir können weder garantieren, dass Sie die Grundschulung in der Mindestausbildungsdauer abschließen, noch die gesamte Ausbildung in der Mindestausbildungsdauer von 14 Fahrstunden (16 Fahrstunden ab 39). Ihr Fahrlehrer muß deshalb sowohl eine Freigabe für den Beginn der Hauptschulung als auch für das Antreten zur Fahrprüfung geben. Mit Ihrer Anmeldung zur Motorradausbildung erklären Sie sich bereit, diese Bedingungen zu akzeptieren.
