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Behördenverfahren für den A-Führerschein

Die Erteilung einer Lenkberechtigung für die Führerscheinklasse A, A2 oder A1 (Ausstellung eines Führerscheines) ist durch ein Behördenverfahren geregelt. Um die Ausbildung in möglichst kurzer Zeit abschließen zu können, müssen Sie die notwendigen Schritte der Behördenverfahrens zeitgerecht erledigen.

Wir informieren Sie jeweils rechtzeitig über die nötigen Schritte. Die Erledigung (Beibringung von Dokumenten, ...) müssen Sie übernehmen.

Dokumente

Bei Ihrer Anmeldung brauchen wir Ihren Meldezettel und einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis. Wenn Sie schon einen Führerschein haben, verwenden Sie den Führerschein als Lichtbildausweis.

 

Ärztliches Gutachten

Für den Motorradführerschein brauchen Sie ein ärztliches Gutachten. Auch wenn Sie schonen einen B-Führerschein besitzen, müssen Sie ein neues Gutachten beibringen. Wenn Sie den Motorradführerschein gemeinsam mit dem PKW-Führerschein machen, wird das ärztliche Gutachten für beide Führerscheinklassen gemeinsam erstellt.
Das Gutachten wird von besonders ermächtigten praktischen Ärzten erstellt. Die Liste der Ärzte kann in unseren Büros eingesehen werden. Wenn Sie Brillen- oder Kontaktlinstenträger sind, nehmen Sie die Brille oder Ihre Kontaktlinsenausrüstung zur Untersuchung mit.

 

Erste Hilfe-Kurs

Wenn Sie noch keinen Führerschein haben, brauchen Sie für Ihre erste Führerscheinausbildung eine Bestätigung, dass Sie einen sechsstündigen Kurs über lebensrettende Erstmaßnahmen besucht haben. Diesen Kurs können Sie bei uns in der Fahrschule besuchen.

 

Führerschein-Foto

Die Behörde verlangt ein Foto, das den EU-Passbildkriterien entspricht und bei der Abgabe nicht älter als 6 Monate ist.

 

Freigabe im Führerscheinregister (FSR)

Wenn Sie alle angeführten Dokumente, Gutachten und Bestätigungen beigebracht haben, leiten wir diese Unterlagen an das Verkehrsamt weiter und die Behörde beginnt mit der Überprüfung der Unterlagen und ob irgend ein Grund vorliegt, der gegen eine Erteilung der Lenkberechtigung spricht. (Hinderungsgründe könnten schwerwiegende Vorstrafen sein).
Ist die Überprüfung positiv erledigt, wird Ihr Eintrag im Führerscheinregister "grün gesetzt". Jetzt sind Sie von der Behörde zur Führerscheinprüfung freigegeben.

 

Vorgeschriebene Ausbildung

Eine Anmeldung zur Fahrprüfung kann erfolgen, wenn Sie die FSR-Freigabe haben und die notwendige Ausbildung absolviert haben.

Für die Ausbildung gibt es zwei Kriterien:

  • die gesetzlich vorgeschriebene Mindestfahrstundenzahl und Theoriekurs
  • die Erreichung der Lehrplanziele. Das bedeutet ein Fahrkönnen zu erreichen, dass die sichere Ablegung der Fahrprüfung ermöglicht.
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