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Winterreifenpflicht 2014

Vorschrift in Österreich zur Winterreifenpflicht

eingeschneites Auto
In der Zeit vom 1. November bis zum 15. April gilt für Kraftwagen, die mit dem B-Führerschein zu fahren sind die Winterreifenpflicht. Wer innerhalb dieses Zeitraums keine Winter- oder Spikesreifen auf seinem Auto montiert hat, darf zwar trotzdem fahren. Allerdings nur solange, wie die Fahrbahn nicht schnee-, matsch- oder eisbedeckt ist.

Wer mit Sommerreifen bei diesen Bedingungen unterwegs ist, muss seine Fahrt abbrechen und das Auto abstellen. Wird die Fahrt mit Sommerreifen fortgesetzt, drohen Verkehrsstrafen und bei einem Unfall versicherungsrechtliche Konsequenzen.
Für Sommerreifenfahrer bestünde noch ein Schlupfloch: Wenn Schneeketten montiert werden, darf die Fahrt auch mit Sommerreifen fortgesetzt werden. Aber: Schneeketten dürfen nur dann montiert werden, wenn die Fahrbahn durchgehend schnee- oder eisbedeckt ist. Da das bei beginnendem Schneefall aber nicht der Fall ist, ist dieses Schlupfloch eher theoretisch.

Die Winterreifenpflicht ist erfüllt, wenn das Auto mit 4 M+S-Reifen oder mit 4 Spikesreifen (M+S+E) ausgerüstet ist, die eine Profiltiefe von mehr als 4 mm aufweisen müssen!

Zum Zeitpunkt dieses Artikels findet in Österreich der erste Wintereinbruch statt. Allerdings ist noch nicht der 1. November. Somit gilt die Winterreifenpflicht noch nicht. Die, die noch mit Sommerrreifen unterwegs sind, dürfen also auch noch auf schneebedeckter Fahrbahn fahren. Allerdings gilt: Die Fahrweise ist an diese ungünstigen Bedingungen anzupassen. Kommt es doch zu einem Unfall, ist mit besonders genauen Nachforschungen der Versicherung zu rechnen, ob keine grobe Fahrlässigkeit vorgelegen ist. Also am Besten schleunigst auf Winterreifen umstecken.

Links auf unserer Homepage:
Winterreifenpflicht 2013 »
Reifenbezeichnung - Kia Rio »

Rechtsquellen:
§ 102 Abs. 8a KFG (Kraftfahrgesetz »)

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Gerhard Nigischer | 23.10.2014 08:38:45 | 0 Kommentare
Schlüsselwörter: Reifen, Vorschriften

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