23. Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO)
Mit der 23. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden einige Vorschriften der StVO geändert:
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Der Vertrauensgrundsatz wird mit einer einleitenden Formulierung ergänzt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr gegenseitige Rücksichtnahme und ständige Vorsicht erfordert.
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Er wird die Möglichkeit einer zweiten Haltelinie für einspurige Fahrzeuge eingeführt
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Es werden gelbe Bodenmarkierungen zur Kennzeichnung von Halteverboten (gelbe durchgezogene Linie) und Parkverboten (gelbe strichlierte Linie) eingeführt.
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Die Radhelmpflicht für Kinder unter 12 Jahren wird eingeführt.
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Die Verkehrszeichen "Kennzeichnung eines Schutzweges" und "Kennzeichnung einer Radfahrerüberfahrt" können auch in einem Verkehrszeichen kombiniert werden.
Die Änderungen werden mit 31. Mai 2011 wirksam.
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Gerhard Nigischer
| 31.05.2011 07:27:21
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Schlüsselwörter: Gesetze, Straßenverkehrsordnung, StVO, Vorschriften