26. Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO)
Die wichtigsten Änderungen dieser Novelle zur Straßenverkehrsordnung sind:
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Erweiterung der Liste der bevorzugten Straßenbenutzer. Auch Fahrzeuge der Finanzverwaltung werden von verschiedenen Beschränkungen ausgenimmen.
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Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t dürfen auf Autobahnen mit 3 oder mehr Fahrstreifen in der betreffenden Richtung nicht mehr den äußerst linken Fahrstreifen befahren.
Für PKW-Fahrer sind in dieser Novelle keine Neuerungen enthalten.
Die Änderungen treten mit 1. Juni 2014 in Kraft.
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Gerhard Nigischer
| 01.06.2014 07:27:21
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Schlüsselwörter: Gesetze, Straßenverkehrsordnung, StVO, Vorschriften