16. Novelle zum Führerscheingesetz (FSG)
Die 16. FSG-Novelle enthält Neuregelungen zu verschiedenen Themenbereichen:
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Ziehen von Anhängern mit Feuerwehrfahrzeugen und Rettungs- und Krankentransportfahrzeugen bis 5500 kg höchstzulässiger Gesamtmasse.
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Neuformulierung der Lenkberechtigung der Klasse "D1".
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Das Ziehen von Anhängern ist jetzt auch mit den Führerscheinklassen "A1" und "A2" erlaubt. Bisher war es nur mit der Führerscheinklasse "AM" und "A" erlaubt.
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Mit der Führerscheinklasse "B" dürfen jetzt auch Motordreiräder bis 15 kW Leistung gelenkt werden.
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Die Mehrphasenkommission kann Kontrollen in den Räumlichkeiten und auf Übungsflächen von Fahrsicherheitszentren durchführen.
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Die Wohnsitzregelung in Österreich (185 Tage) wird für die Fälle von Schul- oder Studienaufenthalten im Ausland oder für begrenzte berufliche Auftragstätigkeiten im Ausland neu formuliert.
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Die Führerscheinklasse "A" die als Erweiterung von "A2" erworben wurde, berechtigt zum Lenken von Motordreiräderm mit mehr als 15 KW Leistung erst ab einem Mindestalter von 21 Jahren.
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Fahrprüfungen für die Führerscheinklasse "C1" dürfen mit Schulfahrzeugen der Führerscheinklasse "C" durchgeführt werden.
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Fahrprüfungen für die Führerscheinklasse "D1" dürfen mit Schulfahrzeugen der Führerscheinklasse "D" durchgeführt werden.
Einige Regelungen treten mit 1. Oktober 2015, einige mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
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Gerhard Nigischer
| 23.07.2015 23:47:15
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Schlüsselwörter: FSG, Führerscheingesetz, Gesetze, Vorschriften