Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)
Die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV) regelt Details zu Vorschriften die sich aus dem Führerscheingesetz» ergeben und vom Verkehrsministerium per Verordnung zu erlassen sind.
In der Verordnung finden sich z.B.
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Aussehen und Sicherheitsmerkmale des Scheckkartenführerscheins
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Art und Umfang der Eintragungen in den Führerschein
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die Führerscheincodes
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Lehrinhalte des Erste Hilfe-Kurses (eigentlich Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen)
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Regeln für die Ergänzungsausbildung von A1 auf A2 bzw. A2 auf A
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Übungen für die Ausbildung zum Code 111 (125er-Ausbildung)
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Regeln für die Anerkennung ausländischer Führerscheine aus dem EWR-Raum
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Gleichwertigkeit von Führerscheinen aus dem Nicht-EWR-Raum
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Ausbildungsvorschriften für den Erwerb der Führerscheinklasse AM
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Regeln für die Durchführung der zweiten Ausbildungsphase (Perfektionsfahrten, Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining)
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Maßnahmen nach dem Vormerksystem
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Regeln für das Verkehrscoaching
Aus dem Führerscheingesetz leiten sich außer der FSG-DV auch noch andere Verordnungen ab, z.B.
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Fahrprüfungsverordnung (FSG-PV),
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die Feuerwehr- und Rettungsverordnung (FSG-FRV),
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die Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV),
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die Nachschulungsverordnung (FSG-NV) und
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die Verordnung über die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B (FSG-VBV)
Die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung gibt es - wie das Führerscheingesetz - seit 1997 und wurde seit damals mehrfach überarbeitet.
Aktuell besteht sie in der 12. Novelle.
Rechtsvorschriften:
FSG-DV Gesamttext
12. FSG-DV-Novelle »
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Aktuelle Vorschriften »
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Gerhard Nigischer
| 29.01.2014 05:46:47
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Schlüsselwörter: Führerschein, Gesetze, Vorschriften