Führerscheinklasse B
Mit der Lenkberechtigung der Klasse B dürfen Sie folgende Fahrzeuge lenken:
Kraftwagen (PKW, Kombi, LKW) mit
Motordreiräder (sogenannte Trikes), wenn Sie mindestens 21 Jahre alt sind
Mit diesen Kraftfahrzeugen dürfen Sie Anhänger ziehen
Die Berechtigung zum Ziehen von Anhängern können Sie erweitern durch die Eintragung des Code 96» in den B-Führerschein oder durch den Erwerb der Lenkberechtigung BE»
Außerdem gibt es eine Ergänzungsmöglichkeit zum Lenken von 125er-Motorrädern durch die Eintragung des Code 111»
Die Führerscheinklasse B beinhaltet jedenfalls auch die Führerscheinklasse AM» (berechtigt zum Lenken von Mopeds)
Links auf unserer Homepage:
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Rechtsquellen:
§ 2 FSG (Führerscheingesetz»)
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Gerhard Nigischer
| 06.12.2013 16:58:02
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Schlüsselwörter: FSG, Führerschein, Gesetze, PKW, Vorschriften