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Führerscheinklasse B

Mit der Lenkberechtigung der Klasse B dürfen Sie folgende Fahrzeuge lenken:

Kraftwagen (PKW, Kombi, LKW) mit

  • maximal 8 Plätzen für zu befördernde Personen

  • einer höchstzulässigen Gesamtmasse von maximal 3500 kg

Motordreiräder (sogenannte Trikes), wenn Sie mindestens 21 Jahre alt sind

Mit diesen Kraftfahrzeugen dürfen Sie Anhänger ziehen

  • leichte Anhänger» (höchstzulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg)

  • schwere Anhänger» wenn die Summer der höchstzulässigen Gesamtmassen 3500 kg nicht übersteigt

Die Berechtigung zum Ziehen von Anhängern können Sie erweitern durch die Eintragung des Code 96» in den B-Führerschein oder durch den Erwerb der Lenkberechtigung BE»

Außerdem gibt es eine Ergänzungsmöglichkeit zum Lenken von 125er-Motorrädern durch die Eintragung des Code 111»

Die Führerscheinklasse B beinhaltet jedenfalls auch die Führerscheinklasse AM» (berechtigt zum Lenken von Mopeds)

Links auf unserer Homepage:
PKW-Ausbildungen»

Rechtsquellen:
§ 2 FSG (Führerscheingesetz»)

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Gerhard Nigischer | 06.12.2013 16:58:02 | 0 Kommentare
Schlüsselwörter: FSG, Führerschein, Gesetze, PKW, Vorschriften

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