Behördenablauf
Um Ihre Lenkberechtigung (Ihren Führerschein) zu bekommen, muss ein umfangreiches Behördenverfahren durchlaufen werden. Wir versuchen, Ihnen einen Großteil dieses Ablaufs zu erleichtern.
An einigen Stellen der Ausbildung werden wir Sie auf die Tätigkeiten aufmerksam machen, die Sie unbedingt selbst erledigen müssen. Wenn Sie diese Tätigkeiten nicht ausführen sollten, müssen Sie damit rechnen, dass Fristen verfallen können, Sie möglicherweise zu Prüfungen nicht antreten können und Ihnen zusätzliche Kosten entstehen können.
Hier finden Sie eine Übersicht über den üblichen Behördenablauf.
Zentrales Führerscheinregister
Ärztliche Untersuchung
Ihre gesundheitliche Eignung muß durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen werden. Dieses Gutachten wird von einem dazu ermächtigten Praktischen Arzt erstellt.
Wenn Sie eine Körperbehinderung oder eine Fehlsichtigkeit haben, lassen Sie sich in unseren Büros beraten, bevor Sie einen Untersuchungstermin vereinbaren.
Liste der ermächtigten Ärzte
Sie dürfen bei dem Arzt den Sie auswählen, innerhalb der letzten 5 Jahre nicht in Behandlung gewesen sein.
Nötige Dokumente
- aktueller Meldezettel
- Reisepass oder Personalausweis oder bereits vorhandener Führerschein
- 1 Passfoto, den Richtlinien für Reisepässe entsprechend (Foto-Richtlinien)
Erste Hilfe-Kurs
Wenn Sie das erste Mal einen Führerschein erwerben, müssen Sie den Nachweis vorlegen, dass Sie in "lebensrettenden Sofortmaßnahmen" unterwiesen wurden.
Dieser "Erste Hilfe-Kurs" dauert 6 Stunden. Für die Führerscheinklasse "D" (Omnibusse) müssen Sie den 16-stündigen Kurs besuchen.
