Körperliche Voraussetzungen für den A-Führerschein

Motorräder haben fast keine Möglichkeiten, an die Körpergröße des Fahrers angepasst zu werden. Beim Kauf eines Motorrades muss deshalb besonders darauf geachtet werden, ob das Motorrad für die Größe des Fahrers geeignet ist.

Auch in der Führerscheinausbildung ist die Frage der Eignung des Motorrades von entscheidender Bedeutung:

Geringe Körpergröße

Kleingewachsene Personen haben beim Bedienen eines Motorrades zwei Probleme:
Sie erreichen mit den Füßen den Boden nicht oder nur schlecht. Das bedeutet vor allem für Fahranfänger, ein besonderes Kipp/Sturz-Risiko beim Stehenbleiben oder im Langsamfahrbereich.
Zweitens kann die geringe Armlänge Schwierigkeiten beim engen Kurvenfahren bedeuten, weil volle Lenkeinschläge nicht mehr mit dem nötigen Spielraum in den Ellenbogen ausgeführt werden können.

Ab welcher Größe eine Fahrausbildung durchgeführt werden kann, ist nicht eindeutig zu sagen:
Da das Verhältnis von Beinlänge (für das Abstützen im Stillstand entscheidend) zu Oberkörperlänge, stark variiert, haben wir bereits eine sehr erfolgreiche A-EXPRESS-Ausbildung auf unseren Hornets bei einer Fahrschülerin mit 150 cm Körpergröße durchgeführt.
Wenn das Beinlängen/Oberkörper-Verhältnis ungünstig ist, kann es auch bei einer Größe von 165 cm noch zu erheblichen Schwierigkeiten kommen.
Außerdem können größenbedingte Schwierigkeiten, teilweise durch besonderes Fahrkönnen / besonderen Ehrgeiz in der Ausbildung kompensiert werden.

Sitzprobe

Eine endgültige Entscheidung, ob eine erfolgreiche Fahrausbildung wahrscheinlich ist, kann durch eine Sitzprobe auf unseren Schulmotorrädern und einer Beratung durch unsere Fahrlehrer, getroffen werden. Wir empfehlen deshalb, dass bei einer Körpergröße unter 170 cm oder wenn Sie aus anderen Gründen unsicher sind, eine Sitzprobe vor der Anmeldung zur Führerscheinausbildung zu vereinbaren.

Auszug aus der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung:
§ 4 - Körpergröße
(1) Die Eignung einer Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen setzt eine Körpergröße von mindestens 155 cm, .... und bei Kraftfahrzeugen der Klasse A von höchstens 200 cm voraus.

Wie weiter oben bereits erwähnt, haben wir bereits mit Fahrschülern Ausbildungen durchgeführt, die diese Grenzen unter- oder überschritten haben. Das erfordert aber besondere Vorkehrungen und sollte deshalb vor Anmeldung zur Ausbildung besprochen werden.

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