Behördenablauf
Führerscheinausbildungen sind immer mit einem Behördenverfahren verknüpft. Damit Sie zur Führerscheinprüfung zugelassen werden, müssen Sie nachweisen, dass Sie
- geistig und körperlich geeignet sind zum Lenken von Motorrädern,
- in lebensrettenden Sofortmaßnahmen unterwiesen wurden und
- verkehrszuverlässig sind
Schritt für Schritt durch den Behördenablauf
1. Ärztliches Gutachten
Um Ihre körperliche Eignung für das Lenken von Motorrädern nachzuweisen, müssen Sie ein ärztliches Gutachten bei einem befugten Arzt erstellen lassen. Sie können ein Arzt aus der nachfolgenden Ärzteliste auswählen, bei dem Sie innerhalb der letzten 5 Jahre nicht in Behandlung waren.
Wenn Sie eine Körpergröße unter 150 cm oder über 200 cm oder eine Körperbehinderung (Amputation oder ähnliches) haben, wird voraussichtlich die Erstellung eines technischen Gutachtens notwendig werden. In diesen Fällen sprechen Sie bitte vor einer Terminvereinbarung mit dem Arzt Ihrer Wahl, mit unseren Büromitarbeitern.
Wenn Sie Kontaktlinsen tragen, teilen Sie das Ihrem Arzt bei der Terminvereinbarung mit. Sie werden in diesem Fall wahrscheinlich ein augenärztliches Verträglichkeitsattest erstellen lassen müssen.
2. Passfoto
Lassen Sie ein Passfoto dass den EU-Richtlinien entspricht anfertigen.
www.passbildkriterien.at
3. Erste Hilfe - Kurs
Wenn Sie noch keinen Führerschein haben oder Ihren vorhandenen Führerschein vor 1972 erworben haben, müssen Sie den Nachweis über eine sechstündige Schulung in lebensrettenden Maßnahmen erbringen. Haben Sie so einen Kurs bereits einmal absolviert können Sie das Zeugnis darüber verwenden. Sonst müssen Sie einen Kurs beim Roten Kreuz, dem Arbeiter-Samariter-Bund, den Johannitern oder den Maltesern absolvieren. In unserer Fahrschule im 10.Bezirk wird regelmäßig ein Erste Hilfe-Kurs abgehalten.
4. Meldenachweis und Lichtbildausweis
Für die Anlage im Führerscheinregister, die wir für Sie vornehmen, brauchen wir einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und den Meldezettel für Ihren Hauptwohnsitz.
Eine verspätete Abgabe dieser Dokumente bedingt eine (erhebliche) Verzögerung Ihrer Prüfungsfreigabe durch die Behörde.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an unsere Büromitarbeiter.
Tel: 01 / 214 43 61 oder 01 / 604 37 55
