Führerscheinklassen

C-Führerschein

LKW über 3500 kg höchst zulääsiger Gesamtmasse Der C-Führerschein berechtigt sie zum Fahren von LKW ohne Gewichtseinschränkungen. Schwere Anhänger dürfen sie damit aber nicht ziehen; ebenso scheidet das Fahren mit Sattelkraftfahrzeugen aus.
Für viele Berufsanforderungen - vor allem im innerstädtischen Verteilerverkehr mit mittelschweren LKW - reicht der C-Führerschein aus.
Wird die Lenkberechtigung vor der Erreichung des 21.Lebensjahrs erworben, ist die Lenkberechtigung beschränkt auf das Lenken von LKW bis 7,5 t höchst zulässiger Gesamtmasse (Lenkberechtigung C1). Durch gleichzeitiges Ablegen der C95-Prüfung, kann diese Beschränkung vermieden werden.

CE-Führerschein

LKW-Anhänger-ZugMit der Führerscheinklasse CE, können sie mit LKW auch schwere Anhänger ziehen, bzw. Sattelkraftfahrzeuge lenken. Die Anforderungen an den Fahrer sind beim Fahren eines LKW-Zuges oder Sattelkraftfahrzeuges viel größer - vor allem im dichten Stadtverkehr. Deshalb ist auch die Ausbildung aufwendiger und auch teurer. Für viele ausgeschriebene Stellen als LKW-Fahrer ist der CE-Führerschein aber Voraussetzung.

 

Zeitliche Befristung der Lenkberechtigung

Lenkberechtigungen der Klasse C sind auf 5 Jahre befristet (C1 - 10 Jahre). Vor Ablauf dieser 5 Jahre ist der Führerscheinbehörde ein neues ärztliches Gutachten vorzulegen und die Lenkberechtigung damit zu verlängern. Ab dem 60. Lebensjahr wird die Lenkberechtigung jeweils nur noch für 2 Jahre verlängert (C1 - 5 Jahre).
Wird die Frist für die Verlängerung versäumt, erlischt die Lenkberechtigung C und reduziert sich auf die Lenkberechtigung der Klasse C1 (Einschränkung auf LKW mit maximal 7,5 t höchst zulässiger Gesamtmasse).
Wird die Frist zur Verlängerung um mehr als 18 Monate versäumt, ist zur Wiedererlangung der Lenkberechtigung eine neuerliche praktische Fahrprüfung abzulegen.

zur Ausbildung...

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