Fahrerqualifizierungsnachweis - C95

Seit dem 10.9.2009 muss zur gewerblichen Nutzung der Lenkberechtigungen der Klassen C oder C1, ein Fahrerqualifizierungsnachweis vorhanden sein.
LKW-Fahrer mit einer Lenkberechtigung die vor diesem Datum erteilt wurde, müssen bis zum 10.9.2014 den Nachweis erbringen, dass sie 5 je siebenstündige Weiterbildungen bei einer dazu ermächtigten Stelle absolviert haben.

LKW-Fahrer die ihre Lenkberechtigung nach diesem dem 10.9.2009 erworben haben, müssen die sogenannte Grundqualifikation durch ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung, erwerben. Diese Grundqualifikation wird als Code 95 im Führerschein eingetragen.

In weiterer Folge, muss alle 5 Jahre der Nachweis über insgesamt 35 Stunden Weiterbildung erbracht werden. Die Weiterbildung beschäftigt sich mit Themen wie Ladungssicherung, Sozialrecht, Vorschriften für den Güterverkehr, Humanfaktoren.

Sie brauchen keinen Fahrerqualifizierungsnachweis (Grundqualifikation oder Weiterbildung), wenn sie

  • ihre Lenkberechtigung ausschließlich privat verwenden wollen,
  • nur mit Kfz bis 45 km/h Bauartgeschwindigkeit fahren,
  • nur im Rahmen des Bundesheers, der Feuerwehr, des Katastophenschutz oder des öffentlichen Sicherheitsdientes fahren,
  • nur im Reparatur- oder Wartungsdienst oder in der technischen Entwicklung fahren,
  • nur in Notfällen oder Rettungsaufgaben fahren,
  • oder wenn sie Material oder Ausrüstung befördern, die sie zur Ausübung ihres Berufes brauchen und das Lenken des Fahrzeuges nicht die Hauptbeschäftigung darstellt.

Grundqualifikation - C95

Wenn sie die Grundqualifikation brauchen, ist es aus Kostengründen sinnvoll, die Fahrprüfung C 95 gleich mit der Fahrprüfung für die Lenkberechtigung zu kombinieren. Die Theorieprüfung C 95 kann nicht im Rahmen der PC-Prüfung für die Lenkberechtigung abgelegt werden, sondern erst im Nachhinein zu ausgeschriebenen Terminen.

Wenn sie die praktische Prüfung C 95 nicht mit der Prüfung für die Lenkberechtigung kombinieren, verlängert sich die Prüfungsdauer und damit auch die Kosten für die Prüfung.

Weitere Informationen zur Grundqualifikationsprüfung C95

Informationen zur Prüfung auf wien.gv.at

Prüfungstermine für den theoretischen Teil der Grundqualifikationsprüfung

 

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