Die Rettungsgasse - Neue Vorschrift auf Autobahnen
Neue Vorschrift mit 1. Jänner 2012
Auf Autobahnen und Autostraßen gibt es ab nächstem Jahr die Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse, sobald der Verkehr ins Stocken gerät. Bevor die Kolonnen noch zum Stillstand gekommen sind - also etwa bei Schrittgeschwindigkeit oder etwas darüber, muss die Rettungsgasse gebildet werden.

Bei Stauungen müssen Fahrzeuglenker die im äußerst linken Fahrstreifen fahren, an den linken Fahrbahnrand fahren, die Fahrzeuge in den anderen Fahrstreifen möglichst weit rechts fahren. Die Rettungsgasse bildet sich also immer zwischen dem ganz linken und dem angrenzenden Fahrstreifen.

Ziel ist es, Einsatzfahrzeugen, aber auch Pannendienst- und Straßendienstfahrzeugen das schneller Erreichen der Stauursache zu ermöglichen.
Wer die Rettungsgasse zu spät bildet, riskiert eine Behinderung dieser Fahrzeuge. Dafür droht eine Verwaltungsstrafe, und eine Vormerkung im Führerscheinregister (genauso wie für das Befahren der Rettungsgasse).
Neue Prüfungsfragen
Über die Rettungsgasse wird es auch neue Prüfungsfragen geben. In unseren Kursen zum Thema Autobahn haben wir dieses Thema bereits eingebaut. Die Lehrbücher, Lern-CD-Rom's und USB-Stick's werden demnächst aktualisiert. (CD-Rom's und USB-Stick's mit bestehendem Update-Kontingent aktualisieren sich automatisch über das Internet.)
ASFINAG und Verkehrsministerium möchten eine möglichst schnelle Information aller Führerscheinbesitzer über diese neue Vorschrift erreichen. Sie können dazu mithelfen, indem Sie diesen Artikel an Ihre Freunde weitersenden.
